Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll sich die Förderung von Elektrofahrzeugen ab dem 1. Januar 2023 nur noch auf solche Fahrzeuge konzentrieren, die nachweislich einen positiven Effekt auf das Klima haben. Konkret bedeutet dies, dass ab dem 1. Januar nur noch batteriebetriebene Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge den Umweltbonus in Anspruch nehmen können. Plug-in-Hybride werden dann nicht mehr subventioniert. Aber auch reine Elektroautos werden nicht mehr so viel Geld erhalten wie bisher.
Der Umweltbonus: Was sich ab dem 1. Januar 2023 konkret ändert.
Konkret: Der Kauf eines reinen Elektroautos (mit Batterie oder Brennstoffzelle) wird ab Januar 2023 je nach Kaufpreis mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst - derzeit zahlt der Staat noch maximal 6.000 Euro. Die Autohersteller legen derzeit die Hälfte des staatlichen Anteils drauf - und das soll auch so bleiben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) befindet sich derzeit in Gesprächen mit den Herstellern.
Ab dem 1.1.2023 wird die Regel also wie folgt aussehen:
- Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro staatliche Beteiligung ;
- Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro.
- Euro: 3.000 Euro staatliche Beteiligung.
- Darüber hinaus wird ab dem 1. September 2023 der Kreis der Antragsberechtigten auf Privatpersonen beschränkt.
- Für Elektroautos mit einem Nettokilometerpreis von über 45.000 Euro wird der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig wegfallen.
Die Förderung für Plug-in-Hybride läuft Ende 2022 aus.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, erklärte dazu: "Die Elektromobilität hat den Übergang zum Massenmarkt geschafft: Das Ziel von einer Million wurde bis 2021 erreicht und in diesem Jahr werden wir schon nahe an der Zwei-Millionen-Marke sein. Elektrofahrzeuge werden also immer beliebter und werden in naher Zukunft keine staatlichen Subventionen mehr benötigen. Wir müssen jedoch den Übergang organisieren, und das tun wir mit der Neugestaltung der Förderung. In der kommenden Förderphase setzen wir einen klaren Schwerpunkt auf den Klimaschutz und konzentrieren die Förderung auf rein batterieelektrische Fahrzeuge. So können wir das Klima im Verkehr besser schützen und die verfügbaren Haushaltsmittel gezielt einsetzen".
Wann ist die Frist für einen Antrag auf Förderung durch die Umweltprämie?
Die Bundesregierung möchte den staatlichen Anteil an der Prämie mindestens bis 2024 auszahlen. Dabei sind jedoch drei Punkte zu beachten:
Ab dem 1. Januar 2024 werden nur noch batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettokilometerpreis von bis zu 45.000 Euro gefördert. Der staatliche Anteil wird dann 3.000 Euro betragen.
Es ist noch nicht klar, ob die Förderung tatsächlich so lange bestehen wird: Die Subvention soll nur so lange fortgeführt werden, bis insgesamt 2,5 Milliarden Euro aus den Fördertöpfen ausgezahlt worden sind. Die Fonds könnten also schon vor 2024 leer sein.
Das Datum der Antragstellung muss für die Gewährung des Zuschusses maßgeblich bleiben. Der Förderantrag kann nur gestellt werden, wenn das Fahrzeug zugelassen ist. Es ist also nicht das Kauf- oder Zahlungsdatum wichtig, sondern das Datum der Zulassung. Je nach den Lieferfristen der Hersteller kann dies für die Höhe des Zuschusses relevant sein.
Was passiert, wenn ich die Frist nicht einhalte?
Die Richtlinie über den Umweltbonus verleiht keinen Rechtsanspruch auf eine Zuwendung. Außerdem hängt die Auszahlung der Prämie von der Verfügbarkeit der geschätzten Fördermittel ab. Das bedeutet, so schmerzhaft es auch sein mag, dass Sie keinen Anspruch auf die Förderung haben und dass Sie, wenn Sie die Frist versäumen oder das Budget für die Auszahlung des Förderbetrags ausgeschöpft ist, auch keine Förderung erhalten werden.
Das BMWK weist jedoch darauf hin, dass die Fortführung des derzeitigen Fördersystems für batterieelektrische Fahrzeuge bis zum 31.8.2023 (für Privatpersonen sogar bis zum 31.12.2023) den Käufern Planungssicherheit bietet, da die Lieferzeiten für die meisten Elektrofahrzeugmodelle weniger als zwölf Monate betragen. So können bereits bestellte batteriebetriebene Elektrofahrzeuge in der Regel noch gefördert werden, auch wenn die Fördersätze leicht gesenkt werden.
Welche Hersteller können noch schnell genug liefern?
Die Lage auf dem Automobilmarkt ist aufgrund von Halbleiterknappheit und Problemen in der Lieferkette angespannt - dies führt manchmal zu Wartezeiten von mehreren Monaten für Elektroautos. Einige Hersteller, wie Citroën mit dem C5 X Hybrid, bieten jedoch Liefergarantien für 2022, sodass Sie die volle Prämie erhalten können.
Kann ich mehrere Fördermittel gleichzeitig beantragen?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erklärt: "Seit dem 17. November 2020 kann der Umweltbonus wieder mit anderen Förderungen kombiniert werden. Käufer können dann von noch höheren Förderungen profitieren. Damit Antragsteller neben dem Umweltbonus eine weitere staatliche Förderung beantragen können, muss der jeweilige Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) abgeschlossen haben. Dieses legt fest, wie die verschiedenen Förderprogramme ineinandergreifen und stellt sicher, dass die haushaltsrechtlichen Vorgaben und die Vorschriften für staatliche Beihilfen eingehalten werden".
Der Umweltbonus kann mit den Förderprogrammen "Wirtschaftsnahe Elektromobilität" (WELMO) des Landes Berlin sowie mit dem Förderprogramm "Klimaschutzoffensive für den Mittelstand" der KfW kombiniert werden.
Wie beantrage ich den Umweltbonus?
Der Herstelleranteil des Umweltbonus wird vom Händler übernommen - für diesen Anteil müssen Sie nichts weiter tun. Für den staatlichen Anteil hingegen müssen Sie selbst aktiv werden und diesen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen.
Umweltbonus beantragen: Wie erhalte ich die Prämie für Elektroautos?
Das könnte Sie auch interessieren: Hunderte Euro jährlich durch die THG-Quote geschenkt?
Mit der Treibhausgasquote (THG-Quote) will der Gesetzgeber den Ausstoß von Treibhausgasen im Verkehrssektor reduzieren. Ab 2022 können Fahrer von Elektroautos* dank dieser Quote mehrere hundert Euro pro Jahr kassieren, indem sie ihre CO2-Einsparungen zertifizieren lassen und diese Zertifikate an quotenpflichtige Ölkonzerne verkaufen. Die dabei entstehenden Verwaltungskosten werden für einen kleinen Teil der Prämie von den GES-Anbietern übernommen.