Der genaue Inhalt der Richtlinie wird also Ende nächster Woche bekannt gegeben. Bisher berichten nur die Medien über die Details der Förderung. So sollen Plug-in-Hybride zum Jahresende nicht mehr förderfähig sein und der Fördersatz für reine Elektroautos sinken - alle bekannten Details haben wir in diesem Artikel aufgegriffen.
Laut dem Zentralverband der deutschen Automobilindustrie (ZDK) wird es wahrscheinlich nur eine einzige Änderung gegenüber den bisher bekannten Details geben. "Was sich hingegen ändern wird, ist die Förderung ab dem 1. September 2023. Bisher war vorgesehen, dass ab September 2023 nur noch Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen subventioniert werden. Nach der nunmehr bekannten Richtlinie werden weiterhin nur Privatpersonen in den Genuss des Umweltbonus kommen. Gemeinnützige Organisationen werden ebenso wie Gewerbetreibende, auch kleine Unternehmen, nicht mehr berücksichtigt", erklärt Marcus Weller vom ZDK. Dem Verband liegt die aktuelle Fassung vor, weshalb der ZDK seine Mitglieder in einem Rundschreiben informiert hat. Unter anderem zitiert das Portal "kfz-betrieb" aus diesem Rundschreiben.
Daraus geht hervor, dass die wiederholte Forderung, das Bestelldatum anstelle des Zulassungsdatums als Beförderungskriterium zu verwenden, in der endgültigen Fassung nicht berücksichtigt wurde. Da die Lieferzeiten für Neuwagen derzeit lang und manchmal unvorhersehbar sind, ist es für die Kunden schwierig, die genauen Kosten für ihr Fahrzeug zu berechnen. Da nicht genau bekannt ist, wann ein neues Elektroauto ausgeliefert wird und zugelassen werden kann, zögern Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, es vor dem 1. September 2023 zuzulassen. Auch Privatpersonen wissen nicht, wie lange die gedeckelten Zuschüsse ausreichen werden oder ob der Fördertopf zum Zeitpunkt der Zulassung ihres lang bestellten Elektroautos bereits leer sein wird.
Bekanntlich sind für den Umweltbonus im gesamten Jahr 2023 noch 2,1 Milliarden Euro an Haushaltsmitteln vorgesehen, im Jahr 2024 sind es 1,4 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Für 2022 sind 5 Milliarden Euro vorgesehen. Da Anfang 2023 vor allem längst bestellte Fahrzeuge ausgeliefert werden, ist auch unklar, ob der 1. September 2023 eine solche Bedeutung haben wird - oder ob die 2,1 Milliarden Euro bis dahin bereits vergeben sein werden.
"Das bleibt eine wenig kundenfreundliche Lösung", so Weller weiter. Denn aufgrund der langen Lieferzeiten wissen weder der Kunde noch der Händler, wie viel Unterstützung der Kunde tatsächlich erhält, wenn das Fahrzeug beispielsweise erst 2024 zugelassen werden kann.
Eine weitere bekannte Änderung ist die Erhöhung der Mindesthaltedauer auf 12 Monate, was den schnellen Weiterverkauf von subventionierten Neufahrzeugen ins Ausland verhindern dürfte - in den letzten Wochen sind die Verkäufe dieser Art ohnehin stark zurückgegangen. Dass der Anteil des Herstellers 50 Prozent der Bundessubvention beträgt, bleibt hingegen unverändert.